Caravan

Caravan Service für Ihren Wohnwagen oder Reisemobil

Viel wird geredet und viel M... wird erzählt ! Was ist richtig bei dem Einbau und Vertrieb von AluGas Tankflaschen.

Es gibt eigentlich immer wieder das selber ! Es ist verboten- es darf nicht betankt werden- es wird nicht geprüft,
aber es funktioniert seit Jahren, Mittlerweise seit Jahrzenten. Es ist geprüft und hat eine CE und Tüv Zulassung. 
Die Tankflaschen müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, Gastanks nach R6701 hingegen 
müssen eingetragen werden.

Gasprüfung immer das leidige Thema aber eigentlich schon immer geklärt und nun auch noch zusätzlich:

1. Einfach mal die Versicherungsbedingungen für Campingfahrzeuge durchlesen, einfach gesagt muss alle 2 Jahre wiederholt werden sonst erlischt der Versicherungsschutz, der Rest dürfte dann ja bekannt sein.

2. Die StVZO wurde geändert, und ist im §60 nachzulesen. Ganz einfach muss alle zwei Jahre bei nicht Einhaltung
ist es eine Problem, einfach mal hier Nachlesen: 
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__60.html

Seit 2023 gibt es eine neue Änderung, und neue die geplant sind, die zwar schon beschlossen ist aber noch nicht umgesetzt wurde. Also noch nicht geändert werden muss, bei Neuinstallation jedoch gemacht wird.

Tankflaschen werden so in der Halterung mit festen Edelstahlbändern befestigt das sie ohne Werkzeug ausgebaut
werden können, ( Flügelschrauben gibt es als Nachrüstset ) bei uns oder der Gasfachfrau. 
https://gasfachfrau.de/search?q=224

Schnellkupplung mit Sicherungsbügel und Blombe, hier ist zu beachten das zwei Rückschlagventile verbaut sind.
https://gasfachfrau.de/products/schnellkupplung-mit-sicherungsbugel-und-plombe?variant=48528165470473

Diese Verordnung könnte in 2025 noch kommen, verbauen wir aber schon bei Neuinstallation.

Beide Artikel rüsten wir gerne bei Ihrer nächsten Gasprüfung nach. 


Gasprüfung, Reparatur, Wartung, Instandsetzung, Neueinbauten oder Erweiterungen wie z.B. Einbau von Gasaußensteckdosen, Gastanks, Satanlagen, Solar usw

Und da kommt noch der Fahrtenschreiber für Wohnmobile mit Anhänger, ein sehr Interessantes Thema das zwar eigentlich abschließend behandelt ist, also Fahrzeug + Anhänger über 7,5t Pflicht ups sehen aber nicht alle so und es wird wohl eine Änderung geben da wohl bei der EU Richtline etwas nicht gepasst hat um es freundlich auszudrücken.

Frankreich hat sich wieder etwas neues einfallen lassen, es muss zwingend an LKW- BUS- und Reisemobil ab 3,5t auf drei Seiten (wie unten in der Zeichnung ) ein Schild für den Totenwinkel angebracht werden.

In der EU gibt es einen neuen Aufkleber der darauf hinweist das alle Verbraucher abzustellen sind wen getankt wird, das gilt für Betankung von Gas und Kraftstoff

Alle Schilder und Aufkleber sind bei uns ab sofort verfügbar.


 
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